Interessante Reportagen zur Windkraft
Der Kampf um die Windräder
Exclusiv im Ersten: Report Mainz vom 01.08.2016
Die Windkraftbranche und deren Auswirkungen.
Ein Film von Claudia Butter und Achim Reinhardt, Report Mainz
Quelle: ARD, SWR 3
Wahnsinn Windkraft
Exakt die Story MDR vom 08.06.2016
Sachsen-Anhalt liegt bei der Dichte an Windkraftanlagen bundesweit auf Platz drei. Doch die Zahl der Windkraftgegner wächst. Wie „grün“ ist die Energieform wirklich?
http://www.mdr.de/tv/programm/sendung664510_date-2016-06-08_ipgctx-true_zc-225cd167.html
Windiges Geld: Dubiose Geschäfte mit der Windkraft
Quelle: NDR
Windiges Geld – Von Gewinnern und Verlierern der Energiewende –
45 Min, NDR vom 23.03.2015, Wiederholungen auf 3Sat, Phönix etc.
Quelle: NDR, 3Sat, Phönix
Windenergie – Ein Minusgeschäft?
ZDF heute – in Deutschland vom 20.01.2016 14:00
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2651116/Windenergie—Ein-Minusgeschaeft%253F
Unter unserem Himmel – Sonne, Wind und Bauernland – Der Preis für grüne Energie.
Bayrischer Rundfunk, Unter unserem Himmel vom 08.02.2015
Auf dem Land scheint die Energie-Wende voll im Gange zu sein: Der Landwirt wird zum Energiewirt, Windräder und Sonnenkollektoren stehen unübersehbar in der Landschaft. Gabriele Mooser schaut auf die Schattenseiten der neuen Energie-Lieferanten.
Ein Film von Gabriele Mooser
Quelle: Bayerischer Rundfunk 2015
Auswirkungen auf Umwelt und Natur
Mit der Errichtung größerer Windenergieanlagen mit größeren Nabenhöhen, Rotordurchmesser und der Nennleistung, steigt das Schlagrisiko von Vögeln und Fledermäusen.
Mit der Zunahme des Windenergieausbaus kommt es zu einer Erhöhung der Konflikte mit den Belangen des Fledermausschutzes.
Für Fledermäuse besteht ein großes Kollisionsrisiko durch die Rotorblätter der Windenergieanlagen (WEA). Am häufigsten betroffen sind die drei Arten Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Weiterhin zählen Kleinabendsegler, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Breitflügelfledermaus sowie Mückenfledermaus zu den regelmäßigen Schlagopfern.
Bei Vögeln besteht insbesondere für Greifvögel ein hohes Tötungsrisiko im Bereich von Windenergieanlagen. In der bundesdeutschen Fundkartei waren (Stand 7.3.2013) 1.700 Kollisionsopfer an Windkraftanlagen registriert, davon 626 (37%) Greifvögel (Dürr 2013). Besonders betroffen ist der Rotmilan mit 190 Funden, bei der mehr als die Hälfte des gesamten Brutbestandes in Deutschland vorkommt. Der Rotmilan ist nach europäischen und deutschen Recht eine streng geschützte Vogelart die im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie geführt wird. Trotzdem werden in der Nähe von Brutstätten Windenergieanlagen gebaut.
Link Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse:
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312579.de
Auswirkungen auf die Gesundheit
Neben Unfallgefahren durch Eiswurf aufgrund der Vereisung der Rotorblätter und durch Gondelbrände z.B. durch einen Blitzeinschlag sowie Rotorblattbruch sind Emissionen die Haupursachen für gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bevölkerung.
Optische Emissionen sind:
- Schattenwurf insbesondere Schlagschatten
- Befeuerung der Windenergieanlagen (Blitzlicht)
- Optisch bedrängende Wirkung von großen Anlagen
Schallemission:
- Schall / Lärm
- Infraschall
Windenergieanlagen erzeugen im Betrieb je nach den Windverhältnissen einen stark schwankenden impulshaltigen Lärm.
Durch die Errichtung immer größerer Anlagen mit höherer Nennleistung, höherer Nabenhöhe und größerem Rotordurchmesser sowie der immer stärkeren Konzentration der Anlagen auf Windvorranggebieten ergeben sich geänderte, komplexere Anforderungen an den Schallschutz.
Bis heute existieren keine landes-, geschweige denn bundeseinheitliche Vorgaben von erforderlichen Mindestabständen der Windenergieanlagen oder Windparks zu schutzwürdigen Gebieten, wie die Wohnbebauung oder naturschutzrechtlich geschützte Landschaftsbestandteile.
In Thüringen werden die Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung durch die Einhaltung des Immissionsrichtwertes festgelegt.
Die gesetzliche Vorgaben zum Lärmschutz sind geregelt im Bundes‐Immissionsschutzgesetz (2002), in der technischen Anleitung Lärm (TA‐Lärm 1998), der DIN 45680 (1997) zur Bewertung von niederfrequentem Schall, sowie der DIN ISO 9613‐2 zur Durchführung von Schallprognosen sind für kleiner Anlagen entwickelt wurden und sind zu der Errichtung von heutigen Anlagentypen nicht mehr zeitgemäß.
Es ist fraglich, ob das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist.
Heutige Anlagen erzeugen im Betrieb vor allem tieffrequenten Schall, der im Frequenzbereich von weniger als 100 Hz und Infraschall Bereich weniger als 20 Hz liegt.
In der gesetzlichen Vorschrift TA Lärm zur Beurteilung des von Windenergieanlagen ausgehenden Schalls werden die Stör- und Schädigungswirkung des Lärms ungenügend berücksichtigt.
Die TA Lärm und insbesondere die dabei anzuwendende DIN ISO 9613-2 eröffnen zudem einige Spielräume, bei der schalltechnischen Bewertung von Windenergieanlagen.
Eine davon ist, dass bei einer mangelnden Machbarkeit einer Schallmessung an den Immissionsorten – also in den Wohnungen – die Schallmessung am Emissionsort – also der Windenergieanlagen – erfolgen kann und im Vorfeld eine Immissionsprognose erfolgt. Üblicherweise wird diese Begründung von den Investoren angeführt, um die Verfahrensweise zu vereinfachen und Kosten für die Schallbewertung zu sparen. Reale Messungen im Wohnbereich werden daher fast nie zu einer Genehmigung durchgeführt, es sei denn die Genehmigungsbehörde verlangt es.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird unter Verwendung der zugelassenen Spielräume durch den Antragsteller eine Schallprognose vom Schreibtisch aus erstellt und zur Prüfung der Genehmigungsbehörde vorgelegt. Häufig werden dabei die vom Anlagenhersteller für bestimmte Betriebsmodi ihrer Anlagen günstigen „garantierten“ Schallleistungspegel als Basis für die Schallprognoseberechnung verwendet.
Bestehen bereits Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen oder andere gewerbliche Anlagen wird zur Vereinfachung der sonst komplex werden Schallprognoseberechnung, der Immissionsrichtwert um 6 dB reduziert. Beispielsweise beträgt der Immissionsrichtwert für Dorfgebiet nachts bei 45 dB, so wird dieser bei angrenzenden Windrädern der einfachhalber um 6 dB abgemindert auf 39 dB.
Verkehrslärm bspw. Autobahn, wird bei der Beurteilung der Immissionsbelastung nach der TA Lärm als Fremdgeräusch gewertet. Fremdgeräusche werden bei der Beurteilung der Immissionsbelastung nicht mit berücksichtigt.
Zur Bewertung der Schallimmission werden sogenannte Beurteilungspegel herangezogen, die Lärmmittelwerte aus lauten und leisen Betriebszeiten darstellen. In der Genehmigungspraxis ist das zwar ein praktikables Vorgehen, aber die Störung durch einen lauten Pegel wird damit nicht aufgehoben. Bei jeder Drehung der Rotoren entsteht zusätzlich ein impulshaltiger Spitzenpegel.
Auch wenn die bestehenden Genehmigungen einen bestimmten Schallleistungspegel einer WEA zugrunde gelegt wurden, stellt sich häufig die Frage, ob die dann tatsächlich gebauten Anlagen diesen Wert auch ausschöpfen oder ob möglicherweise aufgrund der Unterschreitung dieses Wertes noch zusätzliche Spielräume bei der Genehmigung weiterer Anlagen gegeben sind. Die Erfahrung bestätigt, dass bei Mehrfachvermessungen in einigen
Fällen Abweichungen gegenüber ersten Einfachvermessungen auf traten und die maßgeblichen Schallleistungspegel größer war, als die im Zuge der Genehmigung angenommen wurden.
Da Mittlerweile die Genehmigung erteilt und die Windenergieanlagen auf Basis der Abstandsermittlung aus der Schallprognose errichtet wurden, erfolgt eine Auflage der Genehmigungsbehörde an den Betreiber zur Einschränkung des Betriebs bis zur Erreichung der Immissionsrichtwerte.
Ein spätere Überprüfung erfolgt in der Regel nur, wenn Anwohner sich bei der Genehmigungsbehörde beschweren und diese eine Prüfmessung anordnet.
Gerade durch die Anwendung der zu vor erläuterten Verfahrensweise ist eine Beurteilung des Infraschall problematisch, da eine völlig unzureichende Bewertung nach der DIN 45680 vorgenommen wird, eine Schalldämmung von Wohnhäusern bei Infraschall wirkungslos ist und die Resonanz von tieffrequente Schallwellen beim Übergang in Wohnräume durch die Bausubstanz verstärkt werden.
Gesundheitsbeschwerden durch Infraschall treten gerade in ruhigen Gebieten, wie dem ländlichen Raum auf, und sind typischerweise nur im Innenraum zu hören. Der Geräuschcharakteristik wird als klopfend bzw. tief, rollend bezeichnet und liegt nahe der Hörschwelle.
Internationale Untersuchungen aus den USA und Schweden belegen, dass einen Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung, der Schlafqualität und der Entfernung von Windrädern zur Wohnbebauung gibt.
Das Robert Koch Institut , sah die Wirkungen durch Infraschall insbesondere die Minderung der Konzentration, Beeinträchtigung der Leistung, Benommenheit und Schwindelgefühl. Es kam zu der Einschätzung, dass Belästigungen durch Infraschall eine ernst zu nehmende Beeinträchtigung der Gesundheit darstellen (Bundesgesundheitsblatt 12/2007).
Eine permanente Schallbelastung durch Lärm kann zu gesundheitliche Folgen führen. Lärm wirkt schädigt auf den ganzen Körper. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen gehören Schlafstörungen, Leistungseinbußen, Konzentrations-mangel, Reizbarkeit sowie Funktionsstörungen am Herzen, Bluthochdruck, Magen- und Darmstörungen u.a.
Fazit:
Nur durch einen angemessenen Abstand zwischen den Windenergieanlagen und der Wohnbebauung kann ein Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner hergestellt werden.
Deshalb fordern wir eine 10H Abstandsregelung für Thüringen.
In den nachfolgenden Links erhalten sie vertiefende Informationen zum Infraschall:
Vortrag von Mediziner Dr. Stiller zum 3. Windkraftforum am 04.10.2016
Infraschall von Windkraftanlagen – Beitrag in Spiegel TV Magazin am 07.06.2015
Infraschall Windkraftanlagen- Dr. Eckard Kuck
Ausführlicher Bericht über die Vorfälle in Dänemark (Die Welt von 02.03.2015)
Netzausbau/ Strompreise
Deutschland vernichtet 2015 Strom für eine Milliarde Euro
Öko-Zulage steigt, Strom wird teurer
Der Strom wird teurer: Thüringer müssen für Windkraft-Ausbau zahlen
Strom in Thüringen neun Prozent teurer als im Bundesdurchschnitt
Gleichstromtrasse Südost von Sachsen-Anhalt nach Bayern für den Export des Windenergiestroms nach Bayern
http://www.50hertz.com/de/Netzausbau/Projekte/Korridor-D-Gleichstrompassage-Sued-Ost